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Allgemeine Geschäftsbedingungen VRelax

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen VRelax als Lieferant auftritt.

  1. Allgemeines und Definitionen

Dieser Artikel regelt, wie bestimmte in diesen Geschäftsbedingungen verwendete Begriffe zu verstehen sind.

1.1 In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Angeboten und Verträgen, auf die sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, wird unter folgenden Begriffen Folgendes verstanden:

Kunde:                     der Vertragspartner des Anbieters der Dienstleistung;

Anwendung:                   die Anwendung „VRelax“, eine Virtual-Reality-Anwendung, zur Unterstützung des Nutzers bei der Reduzierung psychischer und körperlicher Beschwerden, insbesondere Stress und Schmerzen;

Dashboard:                  eine Anwendung des Anbieters, mit der der Nutzer Sprachaktualisierungen durchführen und erworbene Lizenzen verwalten kann. Darüber hinaus bietet das Dashboard Einblick in die Auswirkungen der Anwendung auf den Gemütszustand der Benutzer der Anwendung.

Dienstleistungen):                   alle Dienstleistungen, die der Lieferant dem Käufer im Rahmen des Vertrags erbringt;

GRIP-Anwendung:           die Anwendung „GRIP“, mit der der Nutzer – in der Regel ein medizinisches Fachpersonal – die vom Nutzer der Anwendung betrachteten VR-Bilder betrachten und mit der der Nutzer Biofeedback-Messungen durchführen kann, sofern und soweit ein HRV-Sensor verwendet wird. Die GRIP-Anwendung sendet die Ergebnisse der Biofeedback-Messungen an das Dashboard;

Anbieter:                 VRelax BV mit Sitz in Groningen und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 74710419;

Zustimmung:            die Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, deren Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind;

Geschrieben:                  Dieser Begriff umfasst auch die Parteien per E-Mail.

 

  1. Anwendbarkeit und Zitate

In diesem Artikel wird festgelegt, welche Regeln für das Verhältnis zwischen den Parteien gelten.

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag oder jede Lieferung des Lieferanten und sind Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Käufers finden ausdrücklich keine Anwendung.

2.2 Weitergehende Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und ausdrücklich vereinbart wurden oder eine eindeutige Absicht der Parteien waren.

2.3 Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die weitere Nutzung der Anwendung durch den Kunden nach Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt die Annahme der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können die Parteien nur schriftlich abweichen.

2.4 Alle Angebote und Kostenvoranschläge bezüglich der Leistungen des Lieferanten sind freibleibend und widerruflich, bis der Lieferant schriftlich bestätigt, dass der Vertrag mit dem Kunden geschlossen wurde oder dass der Lieferant mit der Lieferung begonnen hat. Ein Vertrag zwischen den Parteien kann auch dann zustande kommen, wenn die Annahme des Käufers nur in unwesentlichen Punkten vom Angebot abweicht, was im Ermessen des Lieferanten liegt. Ein Angebot des Lieferanten verfällt automatisch, wenn der Kunde es nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen angenommen hat.

 

  1. Allgemeine Aspekte des Dienstes und Pflichten des Kunden

Eine gegenseitige Vereinbarung erfordert Anstrengungen beider Parteien. Dieser Artikel regelt einige allgemeine Aspekte der Art und Weise, wie der Lieferant seine Dienstleistungen erbringt, und die Pflichten des Kunden in diesem Zusammenhang.

3.1 Der Lieferant erbringt seine Dienstleistungen stets auf der Grundlage einer Verpflichtung nach besten Kräften, mit Ausnahme von Teilen der Dienstleistung, für die im Vertrag ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis festgelegt wurde.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um die rechtzeitige und korrekte Erfüllung des Vertrags zwischen den Parteien durch den Lieferanten zu ermöglichen. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass alle Daten, die der Lieferant als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, dem Lieferanten rechtzeitig und korrekt zur Verfügung gestellt werden. Die Frist, innerhalb derer der Lieferant den Vertrag erfüllen muss, beginnt erst, nachdem alle angeforderten und erforderlichen Informationen beim Lieferanten eingegangen sind.

3.3 Der Lieferant hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergeben, durch Dritte durchführen zu lassen. Damit verbundene unvorhergesehene Mehrkosten gehen nur dann zu Lasten des Kunden, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen Dritter.

3.4 Der Kunde wird den Lieferanten unverzüglich über Änderungen seines Namens, seiner Adresse, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankkontonummern oder anderer für die Vertragserfüllung relevanter Daten informieren.

3.5 Für den Fall, dass der Kunde einer Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen den Parteien nicht nachkommt, einschließlich der rechtzeitigen Zahlung von Rechnungen oder eines Verstoßes gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Nutzungsbedingungen oder eine andere Bestimmung, gerät der Kunde in Verzug von Rechts wegen ohne weitere Inverzugsetzung.

3.6 Befindet sich der Kunde in Verzug, hat dies folgende Konsequenzen: Der Kunde schuldet auf den ausstehenden Betrag gesetzliche Handelszinsen und der Lieferant ist berechtigt, den Dienst auszusetzen, einschließlich der Unzugänglichkeit der Anwendung, des Dashboards und der GRIP-App.

3.7 Wenn der Lieferant die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und der Vereinbarung zwischen den Parteien, einschließlich des Anspruchs auf Zahlung für die ausgesetzte Dienstleistung und des Rechts auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen. Der Lieferant ist nicht zum Schadensersatz infolge einer wirksamen Aussetzung verpflichtet.

3.8 Alle Änderungen des Vertrags zwischen den Parteien, sei es auf Wunsch des Kunden oder aufgrund der Tatsache, dass aus welchen Umständen auch immer eine andere Leistung erforderlich ist, gelten als Mehraufwand und werden mit den damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung gestellt entsprechend an den Kunden zu den üblichen Sätzen des Lieferanten.

3.9 Zum Zwecke der ordnungsgemäßen und sorgfältigen Ausführung des Vertrags zwischen den Parteien kann der Lieferant gegebenenfalls personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten. In diesem Fall fungiert der Lieferant als „Auftragsverarbeiter“ im Sinne der in den Niederlanden geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Der Kunde ist der „Verantwortliche“ der betreffenden personenbezogenen Daten. Um die Sorgfaltspflicht bei den jeweiligen Verarbeitungsvorgängen zu gewährleisten, wird der Lieferant beim Abschluss einer gesonderten Verarbeitungsvereinbarung mit dem Kunden mitwirken.

3.10 Die Daten, die der Lieferant durch die Erbringung der Dienstleistung erhält, können Dritten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden.

3.11 Vermietet der Lieferant Waren wie VR-Brillen und zugehöriges Zubehör an den Käufer, schließen die Parteien einen Mietvertrag für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum und Mietpreis ab. Der Lieferant kann vom Käufer eine vom Lieferanten festzulegende Anzahlung verlangen. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für eine bestimmungsgemäße Nutzung der Mietsache entsprechend den Spezifikationen und Kapazitäten der Mietsache zu sorgen. Eine Veräußerung, Verpfändung, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietsache an eine andere Person zur Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Käufer verpflichtet, die Mietsache im Originalzustand, frei von Beschädigungen und sauber an den Lieferanten zurückzugeben. Sollte die Mietsache außerhalb der Kontrolle des Käufers geraten, ist der Käufer verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich darüber zu informieren. Schäden an der Mietsache, die in dem Zeitraum entstehen, in dem der Käufer für die Mietsache verantwortlich ist, müssen dem Lieferanten unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach ihrem Auftreten gemeldet werden.

 

  1. Bereitstellung der Anwendung, des Dashboards und der GRIP-App

Dieser Artikel regelt die Art und Weise, wie der Lieferant seine Anwendung, sein Dashboard und/oder seine GRIP-App zur Verfügung stellt.

4.1 Dieser Artikel gilt ergänzend, wenn der Dienst in der Bereitstellung der Anwendung, des Dashboards und/oder der GRIP-App besteht.

4.2 Nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien wird der Lieferant alle Anstrengungen unternehmen, um eine qualitativ hochwertige Anwendung, ein Dashboard und/oder eine GRIP-App bereitzustellen und deren ununterbrochene Verfügbarkeit sicherzustellen.

4.3 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist der Kunde für die Hardware verantwortlich, auf der die Anwendung, das Dashboard und die GRIP-App laufen, wie beispielsweise VR-Brillen und Tablets.

4.4 Aufgrund zahlreicher Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen, übernimmt der Lieferant keine Garantien hinsichtlich Qualität oder Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die vom Lieferanten angegebenen Lieferbedingungen sind stets Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Der Lieferant kann die Anwendung, das Dashboard und die GRIP-App vorübergehend ganz oder teilweise für präventive, korrigierende oder adaptive Wartung oder andere Serviceformen außer Betrieb nehmen, ohne dass er schadensersatzpflichtig wird. Der Lieferant lässt die Außerbetriebnahme nicht länger als nötig dauern und erfolgt möglichst außerhalb der Bürozeiten.

4.6 Der Lieferant steht dem Kunden per E-Mail (über support@vrelax.com) während der regulären Bürozeiten in angemessenem Umfang für den Fernsupport zur Verfügung.

4.7 Der Lieferant kann von Zeit zu Zeit Updates für die Anwendung, das Dashboard und/oder die GRIP-App bereitstellen. Hierzu wird der Lieferant dem Besteller Weisungen erteilen.

4.8 Die Annahme des Antrags des Anbieters, des zur Verfügung gestellten Dashboards und/oder der GRIP-App ist ausdrücklich nicht von einem Abnahmeverfahren abhängig, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und inhaltlich eine klar detaillierte Abnahmemodalität und einen konkreten Umsetzungsplan vereinbart und nicht nur die Verpflichtung, ein solches Verfahren durchzuführen oder einen solchen Plan zu erstellen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die in der vorstehenden Klausel genannte Situation nicht vorliegt und der Kunde begonnen hat, die Anwendung, das Dashboard und/oder die GRIP-App für produktive Zwecke innerhalb seiner Organisation zu nutzen.

 

  1. Beratung

In diesem Artikel wird erläutert, welche Regeln gelten, wenn der Lieferant Beratungsleistungen einschließlich Expertenschulungen erbringt.

5.1 Dieser Artikel gilt zusätzlich, wenn die Dienstleistung in der Erbringung von Beratungsleistungen besteht, sei es in Form einer Expertenschulung oder nicht.

5.2 Die Erbringung von Beratungsleistungen erfolgt durch den Anbieter völlig selbstständig, nach eigenem Ermessen und nicht unter der Aufsicht und Leitung des Auftraggebers.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Lieferanten, alle vom Lieferanten angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Lieferant für die Erstellung einer fundierten Beratung und/oder eines Beratungsberichts für notwendig erachtet.

5.4 Die Nutzung der Beratung und/oder des Beratungsgutachtens erfolgt auf Gefahr des Kunden. Unbeschadet des Rechts des Lieferanten, das Gegenteil zu beweisen, trägt der Kunde den Nachweis, dass die Dienstleistung nicht dem entspricht, was von einem angemessen kompetenten und angemessen handelnden Lieferanten erwartet werden kann.

5.5 Ohne schriftliche Genehmigung des Lieferanten ist der Kunde nicht berechtigt, die abgegebenen Ratschläge und/oder Beratungsberichte an Dritte weiterzugeben, sie zugänglich zu machen oder sie sonst öffentlich zu machen.

 

      6. Warenlieferung und Eigentumsvorbehalt

Aus diesem Artikel ergeben sich eine Reihe von Regeln, die gelten, wenn der Lieferant Waren verkauft und liefert, beispielsweise VR-Brillen und zugehöriges Zubehör.

6.1 Dieser Artikel gilt zusätzlich, wenn die Dienstleistung im Verkauf und der Lieferung von Waren, wie z. B. VR-Brillen und dazugehörigem Zubehör, besteht.

6.2 Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Ware gemäß der im Angebot näher beschriebenen Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern.

6.3 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, übernimmt der Lieferant keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet ist.

6.4 Soweit vom Lieferanten ein Modell oder Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, erfolgt dies nur zur Veranschaulichung. Die Beschaffenheit der tatsächlich zu liefernden Ware kann von Mustern und Mustern abweichen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.5 Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Lieferant die Versandart. Bestimmt der Kunde einen bestimmten Spediteur, der den Transport übernimmt, trägt der Kunde etwaige Mehrkosten hierfür. Die Waren werden vom Lieferanten auf die im Vertrag festgelegte Weise geliefert oder zur Lieferung an den oder die Orte geschickt.

6.6 Die Gefahr und das Eigentum an der Ware gehen zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn die Ware durch einen Spediteur geliefert wird, zum Zeitpunkt der Übergabe zum Transport auf den Kunden über.

6.7 Abweichend vom vorstehenden Absatz behält sich der Lieferant das Eigentum vor, solange der Kunde nicht den gesamten Kaufpreis einschließlich etwaiger Nebenkosten bezahlt oder hierfür Sicherheit geleistet hat. In diesem Fall geht das Eigentum erst dann auf den Käufer über, wenn dieser seine Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten vollständig erfüllt hat. Solange die vollständige Bezahlung nicht erfolgt ist, kann die gelieferte Ware jederzeit vom Lieferanten zurückgenommen werden. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf erstes Anfordern unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an den Lieferanten zurückzusenden. Solange die vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist, ist es dem Käufer ausdrücklich untersagt, die Ware außerhalb seines normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern, zu belasten, zu verpfänden oder in sonstiger Weise Dritten zu überlassen. Dem Käufer ist es auch nicht gestattet, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern, zu belasten, zu verpfänden oder auf andere Weise unter die Kontrolle Dritter zu bringen, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn der Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird.

6.8 Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.

6.9 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware schnellstmöglich nach Erhalt auf etwaige Schäden und/oder Mängel zu überprüfen. Reklamationen bezüglich sichtbarer Schäden und/oder Mängel werden vom Lieferanten nur dann bearbeitet, wenn diese innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Lieferung schriftlich beim Lieferanten eingegangen sind und eine genaue Angabe der Art und des Grundes der Reklamation(en) enthalten sind. Nach Ablauf dieser Frist von vierzehn (14) Tagen gilt die gelieferte Ware als vom Kunden genehmigt.

6.10 Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Absatz enthaltenen Einschränkung kann der Lieferant eine zu vereinbarende Garantie für die von ihm gelieferten Waren gewähren. Diese Garantie beschränkt sich auf die Garantie, die der Lieferant des Lieferanten in Bezug auf die betreffende Ware gegeben hat. Es gelten dann etwaige Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

 

     7. Preise und Zahlung

Welche Preise und welche Zahlungsart gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

7.1 Alle Preise verstehen sich in der angegebenen Währung und exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlich erhobener Abgaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Lieferant akzeptiert keine Zahlungen in anderen als den angegebenen Währungen. Sofern keine angegebene Währung angegeben ist, sind alle Preise in Euro angegeben.

7.2 Alle Preise auf der Website, in Angeboten, Broschüren und anderen Unterlagen des Lieferanten unterliegen dem Vorbehalt von Programmier- und Tippfehlern.

7.3 Basiert ein Preis auf unrichtigen Angaben des Käufers, ist der Lieferant berechtigt, die Preise in dem Umfang anzupassen, als ob die Angaben richtig gewesen wären, auch nachdem der Vertrag zwischen den Parteien bereits geschlossen wurde.

7.4 Der Lieferant stellt dem Kunden die vom Kunden geschuldeten Beträge in Rechnung. Der Lieferant kann auch elektronische Rechnungen ausstellen. Der Lieferant hat das Recht, die fälligen Beträge regelmäßig vor der Erbringung seiner Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.

7.5 Die Zahlungsfrist einer Rechnung beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.6 Der Kunde kann sich nicht auf einen Zahlungs- oder Abrechnungsaufschub berufen.

 

  1. Dauer, Kündigung und Auflösung

In diesem Artikel wird festgelegt, wie die Vereinbarung zwischen den Parteien beendet wird.

8.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder dies aufgrund der Art der Vereinbarung nicht möglich ist, wurde die Vereinbarung zwischen den Parteien für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten geschlossen und die Vereinbarung verlängert sich stets stillschweigend um denselben Zeitraum. es sei denn, die Vereinbarung wird rechtskräftig gekündigt oder die Parteien haben eine andere Frist zur Verlängerung der Vereinbarung vereinbart.

8.2 Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat. Ist der Vertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, kann er nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

8.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei aufzulösen, wenn:

  1. die andere Partei hat aufgehört zu existieren;
  2. die Gegenpartei wurde für zahlungsunfähig erklärt, ihr wurde ein Zahlungsaufschub gewährt oder sie hat einen Auflösungsbeschluss gefasst;
  3. die andere Partei übt keine Aktivitäten mehr aus;
  4. die andere Partei mit einer wesentlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen den Parteien in Verzug ist und diese Partei diesen Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer Inverzugsetzung behoben hat; oder
  5. Umstände eintreten, die derart sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung zwischen den Parteien nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit von der kündigenden Partei nicht mehr verlangt werden kann.

8.4 Wird der Vertrag zwischen den Parteien, gleich aus welchem ​​Grund, gekündigt, sind die Ansprüche des Lieferanten gegenüber dem Kunden sofort fällig. Im Falle einer Auflösung des Vertrags bleiben die bereits in Rechnung gestellten Beträge für erbrachte Dienstleistungen fällig, ohne dass eine Verpflichtung zur Rückabwicklung besteht. Im Falle einer Auflösung durch den Kunden kann der Kunde nur den Teil des Vertrags auflösen, der vom Lieferanten noch nicht erfüllt wurde. Ist die Auflösung auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, hat der Lieferant Anspruch auf Ersatz des daraus resultierenden direkten und indirekten Schadens.

8.5 Nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien, unabhängig vom Grund, kann der Lieferant dem Kunden den Zugriff auf die Anwendung und die GRIP-App sofort verweigern.

 

  1. Nutzungsbedingungen

Die Bestimmungen dieses Artikels gelten insbesondere für die Nutzung der Anwendung, des Dashboards und der GRIP-App.

9.1 Dem Kunden ist es untersagt, die Anwendung, das Dashboard und die GRIP-App zu nutzen, um gegen niederländische oder andere für den Kunden oder Lieferanten geltende Gesetze und Vorschriften zu verstoßen oder die Rechte anderer zu verletzen oder auf andere Weise rechtswidrig zu handeln.

9.2 Der Kunde wird es unterlassen, andere Kunden oder Nutzer zu behindern oder Schäden an Systemen oder Netzwerken des Lieferanten, seiner anderen Kunden und anderer Internetnutzer zu verursachen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, über die Systeme des Anbieters Prozesse oder Programme zu starten, von denen der Kunde weiß oder vernünftigerweise annehmen muss, dass sie den Anbieter, seine anderen Kunden oder andere Internetnutzer behindern oder schädigen.

9.3 Wenn nach Ansicht des Lieferanten, unabhängig davon, ob nach einer Beschwerde Dritter, Belästigungen oder Schäden oder eine andere Gefahr für das Funktionieren der Anwendung, des Dashboards und/oder der GRIP-App, der Computersysteme oder der Netzwerk des Lieferanten oder Dritter ist der Lieferant berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die er vernünftigerweise für erforderlich hält, um dieses Risiko zu verhindern oder zu begrenzen. Zu diesen Maßnahmen gehört in jedem Fall die Sperrung des Zugriffs des Kunden auf die Anwendung, das Dashboard und/oder die GRIP-App. Der Lieferant wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren. Der Lieferant ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die sich aus den im Rahmen dieses Artikels ergriffenen Maßnahmen ergeben.

9.4 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, festgestellte (Verdachts-)Straftaten anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt, den Namen, die Adresse und andere identifizierende Daten des Kunden einem Dritten mitzuteilen, der der Ansicht ist, dass der Kunde seine Rechte verletzt, sofern die Richtigkeit der Beschwerde hinreichend plausibel ist und der Dritte dies getan hat Ein Clearer hat ein Interesse an der Offenlegung der Daten.

9.5 Der Kunde gewährleistet, dass seine Mitarbeiter oder sonstigen Nutzer, die seiner Leitung und/oder Aufsicht unterstehen, über die Nutzungsbedingungen der Artikelabsätze hierzu informiert sind und diese auch einhalten werden.

9.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Anwendung, des Dashboards und/oder der GRIP-App weiteren Nutzungsbedingungen zu unterwerfen. Der Nutzer der Anwendung, des Dashboards und/oder der GRIP-App muss diesen Nutzungsbedingungen zustimmen, bevor er diese Dienste nutzen kann.

 

  1. Geistiges Eigentum

Der Lieferant und Dritte verfügen möglicherweise über geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte oder Datenbankrechte, die respektiert werden müssen.

10.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Diensten, Software (einschließlich der Anwendung, dem Dashboard und der GRIP-App), Inhalten, Analysen, Designs, Dokumentationen, Ratschlägen (Beratung), die vom Lieferanten im Rahmen der Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden. Berichte, Kostenvoranschläge, einschließlich vorbereitender Materialien, liegen ausschließlich im Besitz des Lieferanten oder seiner Lizenzgeber.

10.2 Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und -befugnisse, die sich aus dem Vertragsinhalt zwischen den Parteien, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder anderweitig schriftlich eingeräumt werden. Abgesehen von diesen und den dem Kunden gesetzlich eingeräumten zwingenden Rechten wird der Kunde die Software, Inhalte und Materialien nicht vervielfältigen und veröffentlichen oder die Software (wiederholt systematisch) anfordern und wiederverwenden.

10.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, von der zur Verfügung gestellten Software, Inhalten oder Materialien Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte zu entfernen oder zu ändern, einschließlich Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Inhalte oder Materialien.

10.4 Dem Lieferanten ist es gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz seiner Software, Inhalte und Materialien zu ergreifen. Sofern der Lieferant diese Software, Inhalte oder Materialien durch technische Schutzmaßnahmen gesichert hat, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Schutzmaßnahmen zu entfernen, zu verändern oder zu umgehen, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.

10.5 Wenn der Kunde dem Lieferanten Daten oder anderes Material zur Aufnahme in die Anwendung, das Dashboard und/oder die GRIP-App zur Verfügung stellt, behält der Kunde oder sein(e) Lieferant(en) die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, der Kunde gewährt jedoch die Der Lieferant erhält in Bezug auf diese Daten oder sonstigen Materialien eine unwiderrufliche, nicht kündbare Lizenz, die auch das Recht zur Unterlizenzierung einschließt. Die Lizenz behält auch nach Vertragsende ihre Gültigkeit. Der Käufer garantiert, dass die im Rahmen der Lizenz bereitgestellten Daten oder sonstigen Materialien nicht die (geistigen Eigentums-)Rechte Dritter verletzen und stellt den Lieferanten diesbezüglich schadlos.

10.6 Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine unwiderrufliche Lizenz zur Anzeige des Firmennamens und/oder Logos des Kunden auf der Website des Lieferanten, um der Öffentlichkeit bekannt zu machen, dass der Kunde ein Kunde des Lieferanten ist.

 

  1. Haftung

Der Lieferant beschränkt seine Haftung für Schäden in diesem Artikel.

11.1 Die Haftung des Lieferanten für direkte Schäden, die dem Kunden infolge einer zurechenbaren Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten aus der Vereinbarung zwischen den Parteien oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich rechtswidriger Handlungen des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte, ist pro Veranstaltung oder pro Reihe damit verbundener Veranstaltungen auf einen Betrag begrenzt, der den Zahlungen entspricht, die der Kunde pro Jahr im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung schuldet (ohne Mehrwertsteuer und andere von der Regierung erhobene Abgaben). In keinem Fall übersteigt die Haftung des Lieferanten für direkte Schäden jedoch den Betrag, den der Versicherer des Lieferanten in einem solchen Fall zu zahlen bereit ist, abzüglich des vom Lieferanten für den Selbstbehalt geschuldeten Betrags.

11.2 Abgesehen von den im vorstehenden Absatz genannten Fällen haftet der Lieferant in keiner Weise für Schadensersatz, unabhängig davon, auf welche Gründe eine Schadensersatzklage gestützt werden würde. Insbesondere haftet der Lieferant nicht für andere als Vermögensschäden und für mittelbare Schäden. Zu den indirekten Schäden zählen: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Verlust von (Unternehmens-)Daten, Reputationsschäden, Schäden durch Datenlecks und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

11.3 Die Haftung des Lieferanten wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung entsteht nur, wenn der Kunde den Lieferanten unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einräumt Auch nach Ablauf dieser angemessenen Frist gerät der Lieferant schuldhaft in Verzug, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Lieferant angemessen reagieren kann.

11.4 Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Kunde den Schaden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dessen Entstehung dem Lieferanten schriftlich meldet. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten verjähren mit Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten nach Entstehung des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz geltend gemacht.

11.5 Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, deren sich der Lieferant bei der Erfüllung des Vertrags zwischen den Parteien bedient, und verfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge ist Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit der Unternehmensleitung des Lieferanten vorliegen.

 

  1. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt können die Parteien dieser Verpflichtung nicht nachkommen und sind dazu auch nicht verpflichtet.

12.1 Keine der Parteien kann zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn ein Umstand eintritt, der außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und jede angemessene Möglichkeit der Erfüllung verhindert, es sei denn, dieser Umstand hätte zwischen den Parteien bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar sein können oder müssen.

12.2 Unter höherer Gewalt sind neben dem, was diesbezüglich in den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie der geltenden Rechtsprechung verstanden wird, in jedem Fall auch zu verstehen: Ausfälle der öffentlichen Infrastruktur, die dem Lieferanten normalerweise zur Verfügung steht und an der die Erbringung der Dienstleistung erfolgt , die Anwendung, das Dashboard und die GRIP-App hängen davon ab, über die der Lieferant jedoch keine tatsächliche oder vertragliche Macht ausüben kann (z. B. den Betrieb der Register und Netzwerke im Internet, die autonom sind oder mit denen der Lieferant keinen Vertrag geschlossen hat). ), Störungen oder Ausfälle des Internets oder der Telekommunikationsinfrastruktur aufgrund rechtswidriger oder krimineller Handlungen (wie Hacking, DDoS-Angriffe und dergleichen), Stromausfälle, Unruhen, Mobilisierungen, Kriege, Verkehrsstörungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Terroranschläge und der Fall, dass der Lieferant unabhängig vom Grund nicht in der Lage ist, durch seine eigenen Lieferanten zu liefern, wodurch die Einhaltung der Vereinbarung zwischen den Parteien vom Lieferanten vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

 12.3 Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien aufzulösen. In diesem Fall werden die bereits auf der Grundlage der jeweiligen Vereinbarung bereits erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander darüber hinaus etwas schulden.

 

  1. Sonstige Rückstellungen

Weitere Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in diesem Artikel festgelegt.

13.1 Für die Vereinbarung zwischen den Parteien gilt niederländisches Recht.

13.2 Sofern es den Parteien nicht gelingt, eine gütliche Einigung zu erzielen oder nichts anderes schriftlich zu vereinbaren, werden Streitigkeiten ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem der Lieferant seinen Sitz hat.

13.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus dem zwischen den Parteien geltenden Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, der Lieferant hat hierzu zuvor seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Im Falle einer Unternehmensübernahme oder der Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile des Kunden ist diese Erlaubnis jedoch nicht erforderlich.

13.4 Sollte sich eine Bestimmung der Vereinbarung als nichtig erweisen, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung. In diesem Fall werden die Parteien an ihrer Stelle neue Bestimmungen erlassen, die der Absicht des ursprünglichen Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie rechtlich möglich Rechnung tragen.

13.5 Angaben und Ankündigungen auf der Website und in Broschüren des Anbieters unterliegen dem Vorbehalt von Programmier- und Tippfehlern. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Website oder den Broschüren einerseits und der Vereinbarung zwischen den Parteien andererseits haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.

13.6 Die vom Lieferanten gespeicherten Protokolldateien, Versionen der Kommunikation zwischen den Parteien und andere Verwaltungsformen des Lieferanten gelten als authentisch und stellen einen vollständigen Beweis für die Behauptungen des Lieferanten dar. Dem Kunden steht der Gegenbeweis frei.

 

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